Grundsätzlich sind Gerichtsverhandlungen öffentlich. Sie können diese daher ohne Voranmeldung besuchen und im Gerichtssaal zusehen und zuhören.
Sofern aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder durch eine Entscheidung des Gerichts, die auch noch während eines laufenden Verfahrens erfolgen kann, die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, erkennen Sie dies an den Aushängen und den Leuchtanzeigen an den jeweiligen Gerichtssälen. Sie können auch den Hinweisen zu Sitzungsterminen auf dieser Internetseite oder dem Internetauftritt des jeweiligen Gerichts erkennen, wenn eine Verhandlung nicht öffentlich ist. 

Sofern Sie mit einer Schulklasse oder einer anderen Besuchergruppe bei Gerichtsverhandlungen zusehen möchten, empfiehlt sich eine vorherige Ankündigung, um sicher zu gehen, dass

  • die Verhandlungen auch wirklich öffentlich sind und
  • eine ausreichende Anzahl an Sitzplätzen zur Verfügung steht.

Rufen Sie dazu unter der zentralen Rufnummer 02871 295-1001 an.

Von selbst versteht sich, dass die Besucher einer Verhandlung den Gang des Verfahrens nicht stören dürfen. Mobiltelefone sind in den Sitzungssälen auszuschalten. Den Anordnungen des Gerichts und der Bediensteten ist Folge zu leisten.

Im Gebäude sind Bild- und Tonaufnahmen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktorin des Amtsgerichts gestattet. Über die Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal entscheidet die/der jeweilige Vorsitzende.

 

 

Zugangskontrolle

Der Eingang zum Justizzentrum Bocholt befindet sich im historischen Teil des Gebäudes.


Im Eingangsbereich werden Sicherheitskontrollen durchgeführt zu Ihrer und unserer Sicherheit. Bei diesen werden sämtliche Besucher auf Waffen und gefährliche Gegenstände durchsucht. Hieb-, Stich- und Schusswaffen müssen eingezogen werden.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Wahrnehmung von Terminen, dass es insbesondere zu Stoßzeiten zu Verzögerungen kommen kann und planen Sie dies bei Ihrer Terminplanung mit ein!

Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.